- Erlass der einmaligen Aufnahmegebühr
Die VLH-Beratungsstelle ist das ganze Jahr über persönlicher Ansprechpartner in allen Fragen zur Einkommensteuer. Sie erstellen Steuererklärungen individuell und fachgerecht, prüfen Steuerbescheide, legen bei Bedarf Einspruch ein und übernehmen den Schriftverkehr mit dem Finanzamt.
Zudem beraten sie zu Lohnsteuerermäßigung und der optimalen Steuerklassenwahl. Als Mitglied der VLH – Deutschlands größtem Lohnsteuerhilfeverein mit über 1,2 Millionen Mitgliedern und mehr als 50 Jahren Erfahrung – profitieren Ehrenamtliche hier von zertifizierten Beraterinnen und Beratern. Alle Leistungen sind fair nach der Höhe der Jahreseinnahmen des Vorjahres enthalten, ab 39 Euro. Beratung nach § 4 StBerG.
Mehr Infos: Lohnsteuerhilfeverein in Schwerin
Mit der Ehrenamtskarte MV wird die einmalige Aufnahmegebühr erlassen.